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BFH, 06.08.1997 - II R 34/95 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (3)
- Wolters Kluwer
Erfassung eines Dienstgebäudes einer Staatlichen Revierförsterei als landwirtschaftliches und forstwirtschaftliches Vermögen oder als Grundvermögen
- datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Sonstiges
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (4)
- BFH, 05.12.1980 - III R 56/77
Bewertung von land- und forstwirtschaftlich (gärtnerisch) genutzten …
Auszug aus BFH, 06.08.1997 - II R 34/95
Der Begriff des Grundvermögens wird demgemäß in § 68 Abs. 1 BewG vom Begriff des land- und forstwirtschaftlichen Vermögens negativ abgegrenzt, während § 33 BewG positiv bestimmt, welcher Grundbesitz als land- und forstwirtschaftliches Vermögen anzusehen ist (vgl. Urteil des Bundesfinanzhofs -- BFH -- vom 5. Dezember 1980 III R 56/77, BFHE 133, 212, BStBl II 1981, 498). - BFH, 09.11.1994 - II R 89/91
Anbau als land- und forstwirtschaftliches Vermögen
Auszug aus BFH, 06.08.1997 - II R 34/95
Zu den näheren Voraussetzungen, unter denen Wohnungen von Arbeitskräften zum land- und forstwirtschaftlichen Vermögen rechnen, hat der Senat zuletzt in seiner Entscheidung vom 9. November 1994 II R 89/91 (BFH/NV 1995, 495) ausgeführt, daß es nicht erforderlich ist, daß der Wohnungsinhaber ganz in dem Betrieb tätig ist, eine nur gelegentliche Tätigkeit reiche jedoch nicht aus. - FG Niedersachsen, 21.02.1995 - I 138/90
Bewertung; Forstdienstgehöfte als land- und forstwirtschaftliches Vermögen
Auszug aus BFH, 06.08.1997 - II R 34/95
Das Urteil des Finanzgerichts (FG) ist in den Entscheidungen der Finanzgerichte (EFG) 1995, 603 veröffentlicht. - RFH, 10.07.1941 - III 15/40
Auszug aus BFH, 06.08.1997 - II R 34/95
Entgegen der Auffassung der Revision kommt es für die bewertungsrechtliche Behandlung des Forstgebäudes darauf an, ob von hier aus Genossenschaftswald oder landeseigener Wald betreut wird (so bereits Urteil des Reichsfinanzhofs vom 10. Juli 1941 III 15/40, RStBl 1941, 725 in einem vergleichbaren Fall).